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ErbStG § 12: Erwerb von Todes wegen - Gleichklang zwischen Entstehen der Steuerschuld und Eintritt der Bereicherung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 252 Heft 9 v. 1.5.1998

§ 18 ErbStG

Nach dem maßgeblichen Bewertungsstichtag eingetretene Wertänderungen können nicht berücksichtigt werden.

§ 12

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