sondern an einer ständigen Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes tätig, so liegt eine Dienstreise nur dann vor, wenn er sich von dieser regelmäßigen Einsatzstelle entfernt
§ 26 Z 7 idF AbgÄG 1984/531 EStG 1972
sondern an einer ständigen Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes tätig, so liegt eine Dienstreise nur dann vor, wenn er sich von dieser regelmäßigen Einsatzstelle entfernt
§ 26 Z 7 idF AbgÄG 1984/531 EStG 1972