vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG 1972 § 26 Z 7 idF AbgÄG 1984/531, § 68 Abs 5 Z 1 bis 6; EStG 1988 § 26 Z 4, § 68 Abs 5 Z 1 bis 6; BAO § 289 Abs 2: Ist ein Arbeitnehmer nicht am Betriebsort des Unternehmens,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 202 Heft 8 v. 15.4.1998

sondern an einer ständigen Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes tätig, so liegt eine Dienstreise nur dann vor, wenn er sich von dieser regelmäßigen Einsatzstelle entfernt

§ 26 Z 7 idF AbgÄG 1984/531 EStG 1972

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!