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UStG 1972 § 11 Abs 1 Z 1; BAO §§ 162, 252 Abs 1: Mit der Nennung von Personen, die als Empfänger bezeichnet werden, ist der Aufforderung nach § 162 BAO dann nicht entsprochen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 109 Heft 5 v. 1.3.1998

wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, daß die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind

§ 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972

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