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GrESt 1987 § 11 (idF BGBl 1994/682): Rückgängigmachung - Nichtfestsetzung oder Abänderung setzt entstandene Steuerschuld voraus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 68 Heft 4 v. 15.2.1998

§ 11 (§ 17 idF BGBl 1994/682) GrEStG 1987

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