vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UmgrStG § 12, § 22 Abs 3: Einbringung durch Mitunternehmerschaft - Zweijahresfrist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 37 Heft 3 v. 1.2.1998

§ 12 UmgrStG

§ 22 Abs 3 UmgrStG

1. Auch eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), somit auch eine GesBR, kann Einbringende des Vermögens in die Körperschaft sein. Bei einbringenden Personengesellschaften ist die Zweijahresfrist unabhängig davon auf die Gesellschaft zu beziehen, ob die Gesellschafter (Mitunternehmer) die Anteile innerhalb der Zweijahresfrist erworben haben oder nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!