dieses Wirtschaftsgut irgendwann ausschließlich privat zu nutzen, unmaßgeblich; Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Autoradio sind keine Betriebsausgaben; Ersatz einer Strafe des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
§ 4 EStG 1972
dieses Wirtschaftsgut irgendwann ausschließlich privat zu nutzen, unmaßgeblich; Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Autoradio sind keine Betriebsausgaben; Ersatz einer Strafe des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
§ 4 EStG 1972