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AVG § 59: Bescheidbegründung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 837 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 59 AVG

Spruch und Begründung eines Bescheides sind grundsätzlich als Einheit anzusehen; die Begründung kann allerdings zur Auslegung eines unklaren Spruches herangezogen werden.

VwGH 12.11.1997, 97/16/0394

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