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GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Bauherrneigenschaft: Bindung der Interessenten an vorgegebenes Baukonzept schließt Bauherrneigenschaft aus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 829 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 4 Abs 1 Z 4 lit a und Abs 2 GrEStG 1955

Der begünstigte Zweck iSd § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG 1955 wird im Falle der Zwangsversteigerung der erworbenen Grundstücke mit dem Zuschlag aufgegeben.

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