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GGG § 18 Abs 1 und 2 Z 2: Gerichtlicher Vergleich, Bemessungsgrundlage GGG § 18 Abs 1 und 2: Einrechnung vonPauschalgebühren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 821 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 18 Abs 1 und 2 GGG

Die Einrechnung einer bereits entrichteten Pauschalgebühr hat immer nur in jenem Verfahren zu erfolgen, in dem einer der Ausnahmetatbestände des § 18 Abs 2 GGG eingetreten ist.

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