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EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 9: Auch die mit Unterbrechungen ausgeübte Beschäftigung an einem Ort begründet grundsätzlich dessen Eignung zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 8 Heft 1 und 2 v. 15.1.1998

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988

1. Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des StPfl angesehen werden muss, stellt keine Reise dar. Aufgrund längeren Aufenthaltes des StPfl wird ein Ort zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit.

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