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Wr ParkometerG § 1a: Ein Auskunftsbegehren kann in der Bundesrepublik Deutschland wirksam zugestellt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 650 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 1a Wr ParkometerG idF LGBl 1987/24

ebenso:

Ein Auskunftsbegehren kann in der Bundesrepublik Deutschland wirksam zugestellt werden.

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