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FinStrG § 158: Die Ergänzung der Beweiswürdigung der FinStrBeh erster Instanz durch die FinStrBeh zweiter Instanz ist auch ohne Beweiswiederholung zulässig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 635 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 11 FinStrG

§ 158 FinStrG

Zur Vermeidung von Verzögerungen des Verfahrens braucht dieFinStrBeh zweiter Instanz Beweise, die schon von der FinStrBeh erster Instanz aufgenommen wurden, nicht zu wiederholen. Grundsätzlich wird dies nur dann der Fall sein, wenn die FinStrBeh zweiter Instanz auch die Beweiswürdigung der ersten Instanz übernimmt. Es ist aber auch nicht unzulässig, ohne Beweiswiederholung die Beweiswürdigung der FinStrBeh erster Instanz zu ergänzen.

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