vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 90 Abs 1 (AVG § 17 Abs 1): Akteneinsicht zwecks Informationsaufnahme in Vorbereitung eines Amtshaftungsverfahrens fällt unter den Begriff „Geltendmachung abgabenrechtlicher Interessen“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 633 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 90 Abs 1 BAO

§ 17 Abs 1 AVG

Behauptet ein AbgPfl, in Vollziehung abgabenrechtlicher Vorschriften iSd § 1 AHG geschädigt zu sein, und begehrt er zwecks Informationsaufnahme in Vorbereitung eines Amtshaftungsverfahrens Akteneinsicht, so kann der von ihm verfolgte Zweck noch unter dem Begriff „Geltendmachung abgabenrechtlicher Interessen“ subsumiert werden; es ist ihm daher Akteneinsicht zu gewähren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!