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EStG 1988 § 4 Abs 4: Zahlungen eines RA, die aufgrund einer zur finanziellen Unterstützung eines Klienten abgegebenen Garantieerklärung geleistet werden, können nicht als betrieblich veranlaßt gewertet werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 593 Heft 17 v. 1.9.1998

§ 4 Abs 4 EStG 1988

1. Für den Betriebsausgabencharakter von damit im Zusammenhang stehenden Zahlungen kommt es entscheidend darauf an, ob ein bestimmtes Verhalten in Ausübung des Berufes als freiberuflich Tätiger gesetzt wird oder die Berufsausübung dazu nur Gelegenheit schafft.

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