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BAO § 93 Abs 3, § 184 Abs 3: Kriterien der Schätzung. Das Schätzungsergebnis ist durch Darlegung des Denkprozesses zu begründen, der zu diesem Ergebnis geführt hat.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 578 Heft 16 v. 15.8.1998

Der Schätzungsprozeß hat sich auch auf die Ausgaben des AbgPfl zu erstrecken. Vorsteuern sind im Schätzungswege nur dann anzuerkennen, wenn als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer auch Rechnungen iSd §11 UStG 1972 ausgestellt worden sind

§ 93 Abs 3 BAO

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