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OÖ ParkgebührenG § 6 Abs 1 lit a; VStG § 21 Abs 1: Abstellen eines Kfz ohne gültigen Parkschein hat keine unbedeutenden Folgen iSd § 21 Abs 1 VStG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 555 Heft 15 v. 1.8.1998

§ 6 Abs 1 lit a OÖ ParkgebührenG

§ 21 Abs 1 V StG

Der unrechtmäßig verstellte Parkplatz steht anderen Verkehrsteilnehmern nicht zur Verfügung, sodass nicht unbedeutende Folgen iSd § 21 Abs 1 VStG beim Abstellen eines Kfz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne gültigen Parkschein vorliegen.

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