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EStG 1988 § 33 Abs 4, § 34 Abs 7, § 57 Abs 2: Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, ist ausschließlich die Sachverhaltsfrage,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 540 Heft 15 v. 1.8.1998

ob der AN, der den Alleinerhalterabsetzbetrag beantragt, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht

§ 33 Abs 4 EStG 1988

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