§ 33 Abs 4 EStG 1988
1. Zu einer eheähnlichen Gemeinschaft gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei kann das eine oder andere Merkmal weniger ausgeprägt sein oder ganz fehlen.
§ 33 Abs 4 EStG 1988
1. Zu einer eheähnlichen Gemeinschaft gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei kann das eine oder andere Merkmal weniger ausgeprägt sein oder ganz fehlen.