§ 250 BAO
§ 275 BAO
1. Mit der bloßen Anführung von nicht im Zusammenhang stehenden Beträgen wird keine Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dargetan. Ein Mängelbehebungsauftrag wird in einem solchen Fall zu Recht erteilt.
§ 250 BAO
§ 275 BAO
1. Mit der bloßen Anführung von nicht im Zusammenhang stehenden Beträgen wird keine Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dargetan. Ein Mängelbehebungsauftrag wird in einem solchen Fall zu Recht erteilt.