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BAO §§ 250, 275: Mit der bloßen Anführung von nicht im Zusammenhang stehenden Beträgen wird keine Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dargetan. Einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine hemmende Wirkung zu

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 520 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 250 BAO

§ 275 BAO

1. Mit der bloßen Anführung von nicht im Zusammenhang stehenden Beträgen wird keine Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO dargetan. Ein Mängelbehebungsauftrag wird in einem solchen Fall zu Recht erteilt.

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