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EStG 1988 § 16: Bei einem Richter ist eine berufliche Notwendigkeit für ein häusliches Arbeitszimmer im Hinblick auf das im Gerichtsgebäude zur Verfügung stehende Arbeitszimmer nicht gegeben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 474 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 16 EStG 1988

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