§ 16 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988
Für einen ordentlichen Universitätsprofessor, der uneingeschränkt über ein jederzeit zugängliches Arbeitszimmer im Institut verfügt, besteht keine berufliche Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers.
§ 16 EStG 1988
§ 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988
Für einen ordentlichen Universitätsprofessor, der uneingeschränkt über ein jederzeit zugängliches Arbeitszimmer im Institut verfügt, besteht keine berufliche Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers.