§ 4 Abs 4 EStG 1988
§ 6 EStG 1988
Wird auf eine Garage ein vorher nicht vorhandener Gebäudeteil, nämlich ein Satteldach, errichtet, so geht diese Maßnahme eindeutig über jenes Ausmaß hinaus, das zur Erhaltung (oder Wiederherstellung) eines bereits bestehenden Bauzustandes dient.