die nicht in die Abgabenerklärungen aufgenommenen Umsätze und Gewinne neben den der AbgBeh erklärten Umsätzen und Gewinnen erfaßt hat. Die Zustellung von Abgabenbescheiden unterbricht die Verjährungsfrist
§ 167 BAO
die nicht in die Abgabenerklärungen aufgenommenen Umsätze und Gewinne neben den der AbgBeh erklärten Umsätzen und Gewinnen erfaßt hat. Die Zustellung von Abgabenbescheiden unterbricht die Verjährungsfrist
§ 167 BAO