wenn der Beh ein Verschulden am Unterbleiben der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes vorzuwerfen ist. Bescheidbegründung: Mangels Einwendungen gegen die begründete Ermessensübung des FA ist die Rechtsmittelbeh nicht verpflichtet, die Ermessensübung (neuerlich) zu begründen. Gesellschaftsteuer: Erhöhung von Kommanditanteilen an einer GmbH & Co KG