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GrEStG 1987: § 17 Abs 1 Z 1 idF BGBl 1994/682: Nichtfestsetzung; Beginn der Dreijahresfrist bei genehmigungspflichtigen Erwerbsvorgängen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 442 Heft 13 v. 1.7.1998

wenn der Beh ein Verschulden am Unterbleiben der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes vorzuwerfen ist. Bescheidbegründung: Mangels Einwendungen gegen die begründete Ermessensübung des FA ist die Rechtsmittelbeh nicht verpflichtet, die Ermessensübung (neuerlich) zu begründen. Gesellschaftsteuer: Erhöhung von Kommanditanteilen an einer GmbH & Co KG

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