Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem bisher ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäude, die zur Schaffung eines ausschließlich betrieblichen Zwecken dienenden Gebäudes führen, sind aktivierungspflichtig
§ 2 EStG 1972
Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem bisher ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäude, die zur Schaffung eines ausschließlich betrieblichen Zwecken dienenden Gebäudes führen, sind aktivierungspflichtig
§ 2 EStG 1972