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EStG 1972 §§ 4, 6; EStG 1988 §§ 4, 6: Eine Abweichung von der Höhe eines - zunächst nur schätzungsweise ermittelten - Veräußerungserlöses muß

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 394 Heft 12 v. 15.6.1998

durch entsprechende Wertberichtigungen von der Kaufpreisforderung im Jahr der Abweichung und nicht durch rückwirkende Korrektur des Veräußerungsgewinnes Berücksichtigung finden

§ 4 EStG 1972

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