durch entsprechende Wertberichtigungen von der Kaufpreisforderung im Jahr der Abweichung und nicht durch rückwirkende Korrektur des Veräußerungsgewinnes Berücksichtigung finden
§ 4 EStG 1972
durch entsprechende Wertberichtigungen von der Kaufpreisforderung im Jahr der Abweichung und nicht durch rückwirkende Korrektur des Veräußerungsgewinnes Berücksichtigung finden
§ 4 EStG 1972