EStG 1972 § 2 Abs 2; EStG 1988 § 2 Abs 2; UStG 1972 § 2 Abs 5 Z 2; LiebhabereiVO §1 Abs 1, § 2 Abs 3: Hat die Verpachtung von Liegenschaften über acht Jahre hinweg nur zu Werbungskosten, nicht jedoch zum Zufluß von Einnahmen geführt, so liegt keine Einkunftsquelle vor
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 391 Heft 12 v. 15.6.1998