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FAG-Nov 1991 Art II § 2 Abs 3: Nichtanwendung, wenn erstinstanzlicher Getränkesteuerbescheid vor Inkrafttreten der FAG-Nov ergangen ist - nicht auch, wenn er hätte ergehen sollen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 374 Heft 11 v. 1.6.1998

eigenes schuldhaftes Verhalten, wenn unterschriebener, aber als fehlerhaft erkannter Schriftsatz nicht vernichtet bzw zur Gänze oder im Hinblick auf die Unterschrift durchgestrichen wird

Art II § 2 Abs 3 FAG-Nov 1991

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