BewG § 10 Abs 1, § 13 Abs 2, § 65 Abs 1, § 71 Abs 1: Veräußern mehrere Verkäufer ihre Anteile an einer GmbH an einen einzigen Erwerber, so können diese Verkäufe für die Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen herangezogen werden.
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 363 Heft 11 v. 1.6.1998
Dies auch dann, wenn die Verkäufe sechs Monate nach dem Stichtag stattgefunden haben