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BewG § 10 Abs 1, § 13 Abs 2, § 65 Abs 1, § 71 Abs 1: Veräußern mehrere Verkäufer ihre Anteile an einer GmbH an einen einzigen Erwerber, so können diese Verkäufe für die Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen herangezogen werden.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 363 Heft 11 v. 1.6.1998

Dies auch dann, wenn die Verkäufe sechs Monate nach dem Stichtag stattgefunden haben

§ 10 Abs 1 BewG

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