GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 4 lit a und Abs 2: Steuerbefreiungen; Bodenreformmaßnahme: Weiterveräußerung des steuerfrei erworbenen Grundstückes stellt Aufgabe des begünstigten Zweckes dar, auch wenn die Weiterveräußerung wiederum einer begünstigten Maßnahme dient
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 362 Heft 11 v. 1.6.1998