vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GEG § 1 Z 5 lit c, § 2 Abs 1 und 2: Auferlegung der Kostenersatzpflicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 359 Heft 11 v. 1.6.1998

§ 1 Z 5 lit c GEG

§ 2 Abs 1 und 2 GEG

Die AbgBeh ist bei der Auferlegung der Kostenersatzpflicht an eine rechtskräftige Kostenentscheidung gebunden. Wurde dem AbgPfl als unterlegener, zweitbeklP die Hälfte der Gesamtkosten der klP auferlegt, während der Kl laut Kostenentscheidung des Urteils gegenüber der erstbeklP voll kostenpflichtig war (und dem Erstbekl daher die Hälfte der Gesamtkosten der beklP zu ersetzen hatte), so kann aufgrund dieser Kostenentscheidung dem AbgPfl nur die Hälfte der durch die Zeugengebühr verursachten Kosten auferlegt werden, weil die Vernehmung des Zeugen auch im Rechtsstreit des Kl gegenüber dem Erstbekl erfolgte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!