sowie die Art und den Umfang der geschuldeten Leistung eindeutig bezeichnen; amtswegige Behebung von Mängeln iSd § 15 AbgEO durch die Titelbeh; keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenbescheides im Verfahren gem § 12 und 13 AbgEO
§ 96 AbgVG