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FLAG § 26 Abs 1:Soweit das FA die unrechtmäßige Auszahlung von Familienbeihilfe verursacht, besteht keine Rückzahlungsverpflichtung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 303 Heft 10 v. 15.5.1998

§ 26 Abs 1 FLAG

Eine Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist ausgeschlossen, soweit der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das FA (als auszahlende Stelle) verursacht worden ist.

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