§ 26 Abs 1 FLAG
Eine Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist ausgeschlossen, soweit der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das FA (als auszahlende Stelle) verursacht worden ist.
§ 26 Abs 1 FLAG
Eine Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist ausgeschlossen, soweit der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das FA (als auszahlende Stelle) verursacht worden ist.