§ 14 Abs 2 GEG
§ 4 Abs 2 Z 2 und Abs 5 GGG
Ist eine Einziehung im Abbuchungsverfahren erfolglos geblieben, so erübrigt sich die Erlassung einer Zahlungsaufforderung als sonst erforderliche Voraussetzung eines Zahlungsauftrages.
§ 14 Abs 2 GEG
§ 4 Abs 2 Z 2 und Abs 5 GGG
Ist eine Einziehung im Abbuchungsverfahren erfolglos geblieben, so erübrigt sich die Erlassung einer Zahlungsaufforderung als sonst erforderliche Voraussetzung eines Zahlungsauftrages.