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GEG § 7 Abs 1; GOG § 89 Abs 1: Verspätete Einbringung eines Berichtigungs­antrages gegen einen Zahlungsauftrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 197 Heft 8 v. 15.4.1997

§ 7 Abs 1 GEG

§ 89 Abs 1 GOG

Die Frage, ob es für die Wahrung der Frist nach § 7 Abs 1 GEG (Berichtigungsantrag) auf den Zeitpunkt des Einlangens bei der Einbringungsstelle oder auf jenen der Postaufgabe ankommt, musste im Beschwerdefalle nicht entschieden werden.

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