GebG § 14 TP 6 Abs 3 und Abs 5 Z 8: Nicht jede Anzeige nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz ist auf die Genehmigung eines Eigentumserwerbs an einem Baugrundstück gerichtet und unterliegt daher nicht automatisch der erhöhten Eingabengebühr
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 189 Heft 8 v. 15.4.1997