Wiener ParkometerG § 2 Abs 2; Wiener ParkscheinV § 1 Abs 1, § 2: Mit dem Begriff der „angefangenen Viertelstunde“ wollte der Verordnungsgeber nicht eine volle Viertelstunde unberücksichtigt lassen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 141 Heft 6 v. 15.3.1997