wenn der Abgabepflichtige die selbst errechnete Abgabe bis zu diesem Termin weder entrichtet noch die Berechnungsgrundlagen für die Abgabenbemessung bekanntgibt
§ 7 Abs 1 Vlbg FremdenverkehrsG 1978 idF LGBl 1991/5
wenn der Abgabepflichtige die selbst errechnete Abgabe bis zu diesem Termin weder entrichtet noch die Berechnungsgrundlagen für die Abgabenbemessung bekanntgibt
§ 7 Abs 1 Vlbg FremdenverkehrsG 1978 idF LGBl 1991/5