zumindest vorfragenweise beurteilen; ein tatsächlich ergangener und rechtskräftig gewordener Feststellungsbescheid betreffend die Ersatzpflanzung bindet die Abgabenbehörde nach den allgemeinen Regeln
§ 9 Abs 1 Wr BaumschutzG, LGBl 1974/27
zumindest vorfragenweise beurteilen; ein tatsächlich ergangener und rechtskräftig gewordener Feststellungsbescheid betreffend die Ersatzpflanzung bindet die Abgabenbehörde nach den allgemeinen Regeln
§ 9 Abs 1 Wr BaumschutzG, LGBl 1974/27