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Burgenländisches KanalabgabenG § 11; Verordnung über die Festsetzung der Kanalbenützungsgebühren 1994 der Gemeinde Pamhagen:

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 115 Heft 5 v. 1.3.1997

Die Festsetzung der Kanalbenützungsgebühr unter Einrechnung einer im Jahresvoranschlag der Gemeinde nicht vorgesehenen Erneuerungsrücklage ist gesetzmäßig

§ 11 Bgld KanalabgabenG idF 1990/37

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