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Niederösterreichisches AnzeigenabgabeG § 2 Abs 2 letzter Satz, § 5 Abs 4; Niederösterreichische LAO § 94 Abs 1: Die Bruchteilsfestsetzung setzt eine Prüfung der Entsprechung der Tatbestände

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 759 Heft 24 v. 15.12.1997

und der Höhe der in anderen Gebietskörperschaften erhobenen Abgaben voraus; die Ermäßigung ist unabhängig davon antragsbedürftig, ob die Abgabenfestsetzung durch Selbstbemessung oder durch Bescheid erfolgt; die Bruchteilsfestsetzung ist eine von derselben Behörde, aber in einem anderen Verfahren zu beurteilende Vorfrage, wenn über die Abgabenbemessung ein Bescheid erlassen wird

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