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BAO § 9, §§ 80 ff: Aus der Eröffnung des Konkurses kann nicht zwingend auf die gänzliche Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung geschlossen werden;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 724 Heft 23 v. 1.12.1997

Ermessensentscheidung der Behörde über das Ausmaß der Inanspruchnahme des Vertreters bei Geltendmachung des Abgabenanspruches nach einem Zwangsausgleich

§ 9 BAO

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