die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters entbindet die Abgabenbehörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht, wenn sich das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung deutlich aus dem Akteninhalt ergibt
§ 9 BAO
die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters entbindet die Abgabenbehörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht, wenn sich das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung deutlich aus dem Akteninhalt ergibt
§ 9 BAO