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FinStrG § 22 Abs 1: Der Ausspruch einer einheitlichen Strafe für eine Ab­gabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG und ein Vergehen nach § 114 Abs 1 ASVG ist unzulässig

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1997, 678 Heft 21 v. 1.11.1997

§ 22 Abs 1 FinStrG

Unzulässiger Ausspruch einer einheitlichen Strafe für ein Finanzvergehen und eine strafbare Handlung anderer Art (hier: Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG und Vergehen nach § 114 ASVG).

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