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BAO § 212a: Eine Aussetzung der Einhebung wegen Erhebung einer Bescheid­beschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts nach Erledigung des Berufungsverfahrens ist nicht möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 29 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 212a BAO

Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen.

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