die gänzliche anstelle der teilweisen Untervermietung der Wohnung stellt eine Änderung der Bewirtschaftungsart dar
§ 2 Abs 2 EStG 1972
die gänzliche anstelle der teilweisen Untervermietung der Wohnung stellt eine Änderung der Bewirtschaftungsart dar
§ 2 Abs 2 EStG 1972