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FLAG § 41 Abs 2; EStG § 22 Z 2: Die Dienstnehmereigenschaft der zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ist anzunehmen, wenn abgesehen von der Weisungsgebundenheit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 607 Heft 19 v. 1.10.1997

alle Merkmale eines Dienstverhältnisses, wie etwa laufende Gehaltsauszahlung oder Fehlen eines Unternehmerwagnisses, vorliegen

§ 41 Abs 2 FLAG

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