alle Merkmale eines Dienstverhältnisses, wie etwa laufende Gehaltsauszahlung oder Fehlen eines Unternehmerwagnisses, vorliegen
§ 41 Abs 2 FLAG
alle Merkmale eines Dienstverhältnisses, wie etwa laufende Gehaltsauszahlung oder Fehlen eines Unternehmerwagnisses, vorliegen
§ 41 Abs 2 FLAG