wenn das Benützungsentgelt nach den mietgesetzlichen Vorschriften bestimmt, als Miete bezeichnet und in ein Zinsbuch eingetragen wird; die rückwirkende Beurkundung eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen ist unzureichend
§ 2 Abs 3 Z 6 EStG 1988
wenn das Benützungsentgelt nach den mietgesetzlichen Vorschriften bestimmt, als Miete bezeichnet und in ein Zinsbuch eingetragen wird; die rückwirkende Beurkundung eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen ist unzureichend
§ 2 Abs 3 Z 6 EStG 1988